Impulse von der Kirchenbasis

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Kirche entwickeln statt spalten

Das Wort„Ungehorsam“ und eine dem eigenen Gewissen folgende Handlungsweise ruft bei manchen Leitungspersonen in der römischen Kirche einen „Gänsehauteffekt“  hervor. Solches Verhalten lässt die Alarmglocken läuten, da damit bekundet wird, dass einem nun aufrechte Menschen und keine unterwürfigen Untertanen mehr gegenüberstehen.

Die Bischöfe sind im absoluten Gehorsamsdenken gefangen. Dieser absolute Systemgehorsam erzeugt anscheinend große Angst und ist an und für sich ein himmelschreiender Skandal.

Keine Spur von der „Freiheit der Kinder Gottes“ ist da zu spüren! Doch da die Bischöfe in ihrer Angst und Not nicht laut zum Herrn rufen, kann er sie auch nicht erhören. (vgl. Ex. 3, 7ff)

Darum befinden die Bischöfe sich in einer Sackgasse, die sie selbst als solche nicht so sehen:
Sie werden bald Hirten ohne Herde sein, Bischöfe denen das Volk in Scharen davonläuft.

Anders gesagt: das Volk wagt den Exodus alleine, die Bischöfe bleiben in „Ägypten“ (=Rom)  zurück.

Trotzdem gibt es (Gott sei Dank!) auch immer wieder rühmliche Ausnahmen im Bischofsamt, die bereit sind ein Risiko einzugehen. Eine Einheit bei den Bischöfen Österreichs zu vermuten ist reines Wunschdenken. Es gibt durchaus zwei Lager, die sich aneinander reiben. Noch ist das konservative das Stärkere.

Das wird sich nur ändern, wenn die Diözesen wieder mitbestimmen, wer (Weih-) Bischof wird und wer nicht!
(Linz hat hier dem „Bartl“ schon gezeigt, wo man den Most NICHT holt) :)

Deshalb ist die Suche nach einem gangbaren Ausweg, einer guten Lösung die für beide Seiten relativ schnell machbar sein müsste, dringend geboten.
Es geht dabei nicht um einen „faulen Kompromiss“, sondern um das praktische Nachholen und Weiterentwickeln dessen, was im letzten Konzil schon grundgelegt wurde.

Dazu folgender Vorschlag:

1. Die Hauptursache für die Sorge der Pfarrer, Priester und der meisten Katholiken ist die personelle „Ausdünnung“ der Seelsorge durch einen überalterten Klerus. Sie ist begründet in der theologisch falschen Fokusierung auf das amliche Priesterrum. Alles scheint sich derzeit um dieses Zentrum zu drehen. Dass hier die Gewichtung nicht stimmt, zeigt allein schon die Statistik: Den rund 410.000 Priestern stehen weltweit gesehen ca. 1.170.000.000 Katholiken gegenüber . Warum eine Minderheit von 0,03% so eine zentrale Stellung innehat, ist theologisch und praktisch äußerst fragwürdig. Dieser „kleinste Teil der Kirche“ ist also sachlich massiv überrepräsentiert. Das ist keine Wertung, sondern eine allgemeinen Tatsachenbeschreibung.

2. Wir lenken den Fokus (mit dem II. Vatik. Konzil!) hin auf das Volk Gottes (inkl. Priesteramt). Wir stellen also keine Einzelpersonen, sondern die Gemeinschaft(en) der Getauften/Glaubenden ins Zentrum. Die örtlichen Gemeinden in verschiedenen Formen bilden die Mitte, bzw. die Basis für alle weiteren theologischen und praktischen Überlegungen. Sie sind die Lebensbiotope des Glaubens, die auf ihre Umwelt positiv Einfluss nehmen sollen. Sie am Leben zu erhalten, hat daher oberste Priorität. Sie sind der Maßstab und die Berechnungsbasis für die Ämterfrage und nicht umgekehrt – wie es derzeit oft der Fall ist.

3. In der Tauftheologie ist diese Sichtweise bestätigt, da sie allen Getauften an den 3 Ämtern Christi (König = Leitungsamt, Priester = Heilsamt, Prophet = Verkündigungsamt) Anteil gibt. Alle Christinnen und Christen verbindet diese Basisgleichheit vor allen weiteren Ämterdifferenzierungen. Diese haben also einen deutlich nachrangigen Stellenwert und Charakter. Sie stehen daher im Dienste, dieser vorrangigen und höheren Ämter des gesamten Volkes Gottes.
Das gemeinsame Priestertum der Getauften gehört sachlich/inhaltlich massiv aufgewertet! Dies ist an sich schon ein prophetischer Akt! 😉

4. Es spricht daher grundlegend nichts dagegen, dass in der Kirche getaufte Menschen, unabhängig von Geschlecht oder Lebensstand, mit solchen Ämtern betraut werden.

5. Als Zeichen dieser „besonderen Beauftragung“ kann ein Sendungs- oder Weiheritus festgelegt werden, der zeichenhaft zum Ausdruck bringt, dass diese Personen in Einheit mit dem Bischof stehen und von daher kirchenrechtlich legitimiert sind.

6. Diese vielfältigen kirchlichen Dienste sind einander geschwisterlich/gleichwertig im Geiste Jesu zugeordnet. Es gibt in der Kirche per Definitionem keine zwei oder mehr Klassengesellschaft, sondern nur Schwestern und Brüder. Die Unterscheidung zwischen „Klerikern „und „Laien“ wird als historische Episode ad acta gelegt.

7. Die Grundvoraussetzung für einen kirchlichen Beruf, egal ob PriesterIn, DiakonIn, TheologIn, die Pfarr- oder PastoralassistentIn, JugendleiterIn, die KrankenhausseelsorgerIn, ReligionslehrerIn… und wird durch ein Theologiestudium oder eine äquivalente Ausbildung gewährleistet.
Als übergeordnete Berufsbezeichnung wird dabei von Seelsorgerinnen und Seelsorgern gesprochen um das Gemeinsame zum Ausdruck zu bringen.

8. Die Gemeindeleitung wird diesen Personen in seiner ganzen Breite als unmittelbare MitarbeiterInnen des Bischofsamtes (Dienst der Einheit) übertragen. Aus diesem Grunde muss keine Gemeinde über längere Zeit ihre/n LeiterIn mit anderen teilen. GemeindeleiterInnen werden mit allen rechtlichen Kompetenzen ausgestattet, die den Verkündigungsdienst (Predigt, Katechese,..) und die Sakramententenspendung ermöglichen, damit die Vollform von Kirche am Ort im praktischen Vollzug gelebt werden kann.

9. Die gute Vernetzung der Pfarren in Seelsorgeräumen und in den Dekanaten, sowie mit anderen pastoralen Knotenpunkten, lässt „schädliche Monokulturen oder Sonderwege“ nicht aufkommen.

10. Alle diese kirchlichen Berufsgruppen stehen auf gleicher Ebene und begegnen sich auf gleicher Augenhöhe.
Konflikte, Meinungsverschiedenheiten und Spannungen werden nicht unter den Tisch gekehrt, sondern fair und respektvoll ausgetragen.
Hierbei obliegt dem Bischofsamt der gewiss nicht immer leichte Dienst des Konfliktmanagements, weil es für die Einheit in der Vielfalt Sorge zu tragen hat. Dazu bedarf es besonderer menschlicher und fachlicher Kompetenz, die bei der Wahl eines Bischofs, einer Bischöfin zu berücksichtigen ist.

11. In repräsentativ-synodalen und öffentlich transparenten Versammlungen, werden auf diözesaner, nationaler, kontinentaler und weltkirchlicher Ebene, die entsprechenden Beschlüsse gefasst und umgesetzt. Da dafür schon viel theologische Grundlagenarbeit geleistet wurde und vieles in den Schubladen bereit liegt, kann dies relativ schnell (in max. 5 Jahren) geschehen.

12. Damit zeigen alle beteiligten Parteien ihren guten Willen, um auch in Zukunft eine gute, umfassende, zeitgemäße und Not-wendende Seelsorge und Pastoral zu ermöglichen.

13. Die römische Kirche steht somit glaubwürdig dafür ein, dass gemäß der Botschaft des Evangeliums in ihr keine Ungleichheit – in welcher Form auch immer  –  herrschen darf, da „in Christus alle eins sind“ (vgl. Gal. 3.26-29)

14. Bis das alles eintritt, bleiben daher die Forderungen und Wegweisungen der Pfarrer-Initiative bis auf weiteres aufrecht und aktuell.

Priesterlose Eucharistiefeiern gibt es nicht!

Im Aufruf der Pfarrerinitiative, den ich begrüße und unterstütze, heißt es im 4. Punkt:

WIR WERDEN künftig einen Wortgottesdienst mit Kommunionspendung als „priesterlose Eucharistiefeier“ ansehen und auch so nennen.

Diese Formulierung ist allerdings problematisch, wenn auch der gemeinte Inhalt durchaus seine Berechtigung hat. Dazu ein paar Gedanken und Überlegungen:

In der Tat  setzt die Feier der Eucharistie die Anwesenheit eines Priesters voraus. Wer aber ist damit gemeint?

Ich glaube zuallererst geht es um die Gegenwart des EINZIGEN Priesters, den das NT (aner)kennt: Jesus Christus.

Dann ist es das GEMEINSAME Priestertum aller getauften Christen! (also VOR allen konfess. Unterschieden!). Es braucht also mind. 2 od. 3 Getaufte, die sich im Namen Jesu versammeln, um zu beten, zu singen, sein Wort zu bedenken,…  so dass ER in ihrer Mitte gegenwärtig ist.

Sobald also das erfüllt ist, kann man nicht mehr von einer „priesterlosen“ (Eucharistie-)Feier sprechen.

 

Da also alle Getauften am priesterlichen Amt Christi teilhaben, und die Liturgie „mit Recht als Vollzug des priesterlichen Amtes Jesu Christi gilt“.. sodass „jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, UND seines Leibes, der Kirche ist“ (vgl. II. Vat., SC 7) sehe ich beide Aspekte in solcher Versammlung voll gültig erfüllt.
Diese „volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der hl. Liturgie aufs stärkste zu beachten„, sagt das Konzil selbst !(SC 14)

Ich denke die bleibende Basis dafür ist in der Tat die Apostelgeschichte 2. 44ff.
Eine biblische Begründung eines nur zölibatären männlichen Gemeindeleiters, ist jedenfalls zum Scheitern verurteilt.

Der Streitpunkt in der HEUTIGEN Diskussion ist meines Erachtens, das Verhältnis von gemeinsamen Priestertum der Getauften zum „amtlichen bzw. hierarchischen Priestertum“ (vgl. LG 10).
Theo-Logisch kann das letztere nur im Dienste des ersteren stehen, da es sonst im Widerspruch zu allem stünde was der Bibel bzw. Jesus heilig ist. Die „Amtspriester“ (bis hinauf zum Papst) sind also in erster Linie dem Volk Gottes unterstellt und nicht umgekehrt. Darum spricht das Konzil richtigerweise von einem „organisch AUFGEBAUTEN CHARAKTER der priesterlichen Gemeinschaft“ (LG 11)

Gebaut wird bekanntlich von unten nach oben – weil sonst alles in der Luft hängt.  😉

 Was baut worauf?

Nun würde es den Rahmen eines Kommentars sprengen, hier alle historischen Entwicklungen mit der notwendigen Gründlichkeit zu beschreiben, aber man kann meiner Meinung nach zusammenfassend sagen: die jeweiligen Zeitumstände und die (Macht-)Interessen der handelnden Personen, sind dafür ausschlaggebend, wie dieses Amt jeweils gedacht, und entwickelt wurde.
Die Bibel wurde dazu nicht selten „passend zurechtgebogen“ (z. B. Zölibat)

Welche Umstände sind HEUTE zu beachten?

+ Der Bildungsstand der Bevölkerung: Dieser hat sich enorm verändert. Man kann heute nicht mehr von ungebildeten = unmündigen „Laien“ im Verhältnis zum gebildeten „Klerus“ ausgehen. Dieses problematische Bild bestimmt leider! selbst noch viele Texte des II. Vat.

+ Die Veränderung der Geschlechterrollen: Die prinzipielle Gleichberechtigung von Mann und Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen, Funktionen und (Macht-)Positionen ist als Menschenrecht anerkannt. Es kann nicht sein, dass der Bereich „röm. katholisch“ davon ausgenommen wird.

+ Das Verhältnis von Orts- und Weltkirche: Sie stehen in einem geschwisterlichen, gleichberechtigten,  dialogischen Verhältnis zueinander. Synodale Beratungen mit auf Konsens beruhenden Beschlüssen, verbinden alle miteinander. Hierarchisch, absolutistisch von oben nach unten weitergebende Gehorsams-,/Befehlsstrukturen, entsprechen weder dem Geist Jesu noch der Geschwisterlichkeit oder dem Subsidiaritätsprinzip der kath. Soziallehre. Anders gesagt: Kirche lebt von unten nach oben und nicht umgekehrt (s.o.)!

+ „Die Gemeinden sind Subjekte der Seelsorge“ heißt darum auch in den pastoralen Leitlinien der Diözese Linz. Das heißt impliziert auch: Sie tragen die grundlegende Letztverantwortung für ihr Reden und Handeln vor Gott.

+ die Erkenntnisse der Bibelforschung: Diese hat seit dem Konzil erhebliche Fortschritte gemacht. So manche unhinterfragte Behauptung aus der Vergangenheit hat sich als problematisch (Petrusprimat Mt 16 und 18), bzw. als Irrtum herausgestellt. (vgl. Apostelin Junia statt dem Apostel Junias Röm16). Die Bibel als Steinbruch von passenden Zitaten zu den eigenen Argumenten und Interessen heranzuziehen ist passe`. Die Frage was Jesu wollte, bzw. wie er den Willen Gottes in Wort und Tat bezeugt hat, ist als Grundlage heutiger, gemeinsam gesuchter Antworten, als oberste Norm heranzuziehen.

+ Das „Mahlhalten“ insbesondere mit Sündern und Randgruppen ein wesentlicher und daher unaufgebbarer Bestandteil der Botschaft Jesu war, darf als gesichert gelten. Dass das sog. „letzte Abendmahl“ auch in diesem Kontext zu sehen, ja als Höhepunkt der vergebenden Zuwendung Gottes zu verstehen ist, bezeugen die Texte selbst eindrücklich. Vom gemeinsamen Essen jemanden auszuschließen, kann für Jesus wohl nur als „Gotteslästerung“ empfunden werden.

+ Diese „Quelle“ des christlichen Lebens durch „geschlechtsspezifische Barrieren“ am fließen zu behindern, bzw. das Besteigen dieses „Gipfels/Höhepunkts“ des Glaubens  durch „zuwenig amtliche BergführerInnen“ zu verhindern, kann wohl nie und nimmer als mit dem Willen Gottes vereinbar erscheinen. (vgl. LG 11, SC10)

 

            + Soziologisch und praktisch brauchen menschliche Gemeinschaften Regeln und Dienste, die das Zusammenleben erleichtern. Leitungsfunktionen sind ein Teil davon. Daher sind diese Leitungsdienste so zu gestalten, dass Sinn, Ziel und Auftrag einer Gemeinschaft auch erfüllt, bzw. erreicht werden können.

+ Sinn, Ziel und Auftrag christlicher Gemeinschaften ist es, das in Jesus begonnene Erlösungswerk Gottes zu bezeugen und fortzuführen. Die „Freiheit als Kind Gottes“ in dieser Welt zu leben, muss dadurch in allen Dimensionen erfahrbar werden. Treffender als Paulus das im Brief an die Galater beschrieben hat, kann man es wohl auch heute nicht sagen: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau, denn ihr seid „Einer“ in Christus Jesus“ (3,28 Dies ist für mich! kein „Steinbruchzitat“ sondern „die Summe/der gemeinsame Nenner“ des NT!). Diese Aufhebung aller Unterschiede in Rasse/Nationalität, gesellschaftlichen Rang/Stellung und Geschlechtsdifferenzen, muss auch heute der Maßstab allen kirchlichen Handelns sein.

Langer Rede, kurzer Sinn:

Die Zulassung verheirateter Frauen und Männer für den Leitungsdienst, der auch den Vorsitz in der Feier der Eucharistie inkludiert, ist eine dringende pastorale Notwendigkeit und theologisch absolut gerechtfertigt! Dies weiterhin zu verweigern, kann als „Sünde wider den Hl. Geist“ verstanden werden, da so der Wille Gottes am Wirken in der Welt gehindert wird.

Meine Re-Formulierung der Forderung der Pfarrerinitiative:
WIR WERDEN künftig einen Wortgottesdienst mit Kommunionspendung als „priesterliche Eucharistiefeier“ ansehen und auch so nennen, bis die Kirche durch offizielle legitimierte AmtsträgerInnen die volle/ursprüngliche Form der Eucharistiefeier wieder sicherstellt.

Gedanken eines Kollegen

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